Verordnung von Medizinprodukten durch Pflegepersonen - Eine pflegewissenschaftliche Studie

 

Verordnung von Medizinprodukten durch den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege. Eine qualitative Evaluationsstudie

 

                            

In Österreich dürfen seit 01. Jänner 2024 diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) auf Basis der Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG, 2024/BGBl. I Nr. 108/2023, §15a) Medizinprodukte erstverordnen. Dadurch soll die lückenlose Versorgung von Patientinnen und Patienten im extramuralen Versorgungsbereich gemäß dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2023) verbessert werden.

Die qualitative Evaluationsstudie hat folgende Ziele:

  • Erfahrungen zur Erstverordnung von Medizinprodukten durch DGKP aufzeigen
  • Entwicklungsbedarfe identifizieren, welche den Pflegealltag erleichtern

Die Annahme liegt nahe, dass zum einen viele Patientinnen und Patienten von der Veränderung im Gesundheitswesen bereits profitieren. Zum anderen ist möglicherweise Entwicklungspotenzial vorhanden, welches wir gern mit Ihrer Unterstützung aufbereiten möchten, um entsprechende Empfehlungen ableiten zu können.
Darüber hinaus möchten wir von Ihrem Austausch mit anderen DGKP profitieren, weshalb wir eine Fokusgruppendiskussion (5 - 7 Personen) veranstalten werden.

Sie sind an unserer pflegewissenschaftlichen Studie interessiert und möchten uns unterstützen?

 

Teilnahmekriterien

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die die Fortbildung Erstverordnung von Medizinprodukten absolviert haben
  • Im Bundesland Tirol als DGKP tätig

 

Weiteres Vorgehen

Bei Interesse und für nähere Informationen melden Sie sich bei:

Dr. Karoline Schermann 
Institut für Pflegewissenschaft am Department für Pflegewissenschaft und Gerontologie 
M karoline.schermann@umit-tirol.at 
T +43 50 8648 4034

Im Anschluss wird Ihnen das Informationsschreiben und die Einwilligungserklärung zum Interview zugesendet. Die Terminvereinbarung für eine Fokusgruppendiskussion (60 - 90 Minuten) wird festgelegt. 

Datenschutz

Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und in anonymisierter Form aufbereitet.

Förderung

Gefördert aus Mitteln des Landes Tirol

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Projektleitung: Univ.-Ass. Dr. Karoline Schermann, BScN MScN

Projektmitarbeiterin: Univ.-Ass. Angela Flörl, BScN MPH

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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