Organisation

Einreichung

Die RCSEQ-Checkliste kann Ihnen als Entscheidungshilfe dienen, ob und bei welcher Ethikkommission Sie Ihr geplantes Forschungsvorhaben einreichen sollen.

  1. Füllen Sie das RCSEQ-Antragsformular aus (Unterschrift/en bitte nicht vergessen).
  2. Senden Sie dieses zusammen mit einem (Kurz-)Exposé und je nach Art der Arbeit anderen relevanten Dokumenten (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden, Information und Einwilligungserklärung für Teilnehmende etc.) elektronisch per Mail an rcseq@umit-tirol.at  und/oder im Original über den Postweg an RCSEQ, UMIT TIROL, Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall in Tirol. Bei elektronischer Einreichung nehmen Sie gerne Ihre betreuende Person in cc (als Bestätigung der elektronischen Unterschrift). 

    Eine Abgabe der Originaldokumente ist auch direkt in der RCSEQ-Geschäftsstelle (OG3, Raum 073, Stiegenhaus 1), über das Postfach OG3 Nord/West, Stiegenhaus 3 oder den Postkasten der UMIT TIROL vor dem Haupteingang möglich. 
  3. Einreichungen sind laufend möglich! Für eine Einreichung, die im Rahmen einer RCSEQ-Sitzung zu behandeln ist, gelten die unter "Sitzungstermine" genannten Einreichfristen.

Nach Eingang Ihres Antrages im Büro der Geschäftsstelle werden Sie innerhalb einer Woche schriftlich über Eingang/Vollständigkeit der Unterlagen informiert (Bestätigungsmail).

Mein Forschungsvorhaben schließt KEINE besonders schutzwürdige Personengruppe ein und erhebt bzw. verarbeitet KEINE besonderen Kategorien personenbezogener Daten. 

In diesem Fall wird Ihre Einreichung im verkürzten Verfahren bearbeitet. Füllen Sie hierzu das RCSEQ-Antragsformular aus (siehe „Wie reiche ich ein?“).

Sie haben keine Einreichfristen zu beachten, d.h. eine Einreichung ist jederzeit möglich. Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, ist ein Antrag im verkürzten Verfahren in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen. Sie erhalten auf elektronischem Weg ein RCSEQ-Stammblatt, das die Dokumentation Ihres Forschungsvorhabens bescheinigt.

Mein Forschungsvorhaben schließt eine besonders schutzwürdige Personengruppe ein und/oder erhebt bzw. verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten. 

In diesem Fall wird Ihre Einreichung in der nächsten RCSEQ-Sitzung behandelt. Achten Sie auf eine fristgerechte Einreichung, damit Dokumente wenn nötig nachgereicht bzw. nachgebessert werden können. Reichen Sie Ihr Antragsformular jedenfalls (auch) im Original ein (siehe „Wie reiche ich ein?“).

Aktuelle Fristen (Sitzungstermine):

Die Antragsannahme für die 66. ordentliche Sitzung am Dienstag, dem 18.06.2024 endet – ausnahmslos – am Montag, dem 27.05.2024.

Antrag zur Abstimmung im Umlaufwege:
In dringenden Fällen (vgl. RCSEQ-GO § 9 idgF) können Sie Ihr geplantes Forschungsvorhaben alternativ auch zur Abstimmung im Umlaufwege (Umlaufbeschluss) als "RCSEQ-Antrag zur Beurteilung im RCSEQ-Gremium" (siehe „Wie reiche ich ein?“) einbringen. Bitte führen Sie in diesem Fall kurz aus, warum die Dringlichkeit gegeben ist.

Forschungsvorhaben im Ausland:
Mit Einreichung beim RCSEQ muss in diesem Fall die schriftliche Bestätigung der Nichtzuständigkeit einer gesetzlich legitimierten ausländischen Ethikkommission beigebracht werden. Das RCSEQ-Gremium nimmt dann Stellung im Hinblick auf ethisch/wissenschaftliche Aspekte. Die rechtlichen Bestimmungen des entsprechenden Landes sind von der/den einreichenden Person/en in eigener Verantwortung zu befolgen.

 

Bitte prüfen Sie vor Einreichung:

Sind alle erforderlichen Unterlagen beigefügt? Insbesondere:

  1. Information für Teilnehmer*innen und evtl. Einwilligung (EWE) für Teilnehmer*innen
  2. Darstellung von Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer*innen
  3. Darstellung von Maßnahmen zum Schutz der Daten von Teilnehmer*innen
  4. Beschreibung der Rekrutierung, geplante Fallzahl/Stichprobengröße etc. ("n")
  5. Informationen zum angewendeten Datenanalyseverfahren
     

Bei Nachreichung nach vorläufiger Stellungnahme ersuchen wir Sie, die erfolgten Änderungen in den Dokumenten kenntlich zu machen (z.B. Änderung farblich hervorheben / Änderungsmodus aktivieren).

 

Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 6 RCSEQ-Geschäftsordnung ist für die Erfüllung von Bedingungen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Mit Beschluss des RCSEQ-Gremiums vom 17.12.2019 wurde diese Nachfrist mit 6 Monaten für alle Einreichungen (Anträge und Anfragen) festgelegt. Sollte die Nachfrist trotz Urgenz durch die RCSEQ-Geschäftsstelle ohne entsprechende Nachreichung verstreichen, gilt der Antrag bzw. die Anfrage als zurückgezogen. Einreichende werden hierüber verständigt. In diesem Fall ist eine Neueinreichung (neuer Antrag, neue Anfrage) erforderlich.

 

Der Leitfaden Datenschutz für Abschlussarbeiten erklärt datenschutzrechtliche Fragen und gibt Ihnen wichtige Tipps. 

Kontakt

Mag. Simone Fiegl, Diaetologin, DGKS
Geschäftsstelle, simone.fiegl@umit-tirol.at

rcseq@umit-tirol.at
m +43 664 8372132
t +43 50 8648 3942

Kontakt

Isolde Enz, Bakk. biol., M.Sc.
Geschäftsstelle, isolde.enz@umit-tirol.at

rcseq@umit-tirol.at
t +43 50 8648 3942