Upgrading
Kompetenzerweiterung für Mediator/inn/en
Bereits ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren steigen nach Ablegung von drei individueller Einzelprüfungen (Ergänzungsprüfungen) aus den ersten 3 Semestern in das 4. Semester des Universitätslehrgangs Mediation und Konfliktmanagement ein (siehe Download-Box rechts - Fragestellung aus unterschiedlichen Modulen).
Nachweis erworbener Kompetenzen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits
Neben dem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Mediationsausbildung (gem. Zivilrechts-Mediations-Gesetz) an einer beim Bundesministerium für Justiz eingetragenen Ausbildungseinrichtung, ist im Zuge der Anmeldung zum Universitätslehrgang die Bestätigung von mindestens drei Einzelsupervisionsstunden vorzulegen (Nachreichung möglich).
Qualifikationsprofil
Im 4. und 5. Semester beschäftigen sich die Studierenden neben dem vertiefenden wissenschaftlichen Arbeiten mit aktuellen mediationsrelevanten Themen. Durch eng aufeinander abgestimmte und übergreifende Lehrveranstaltungen, wird das Upgrading unter dem Schwerpunkt Mediation als eine Gesundheitsvorsorge angeboten.
Fortbildungsverpflichtung für eingetragene Mediator/inn/en
Bereits eingetragene Mediatorinnen und Mediatoren haben gem. § 20 Zivilrechts-Mediations-Gesetz eine Fortbildungsverpflichtung. Für die ausgewiesenen und facheinschlägigen Module des Universitätslehrgangs besteht laut Bundesministerium für Justiz eine Anrechnungsmöglichkeit.