Studienzulassung
Personen ohne allgemeine Universitätsreife (Matura, Abitur) können nach Beschlussfassung der für den Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement zuständigen Studien- und Prüfungskommission durch Ablegung der Studienzulassungsprüfung (Feststellung der Studienbefähigung) die Zulassung zum Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement erlangen, sofern auch die weiteren „Besonderen Zulassungsbedingungen“ erfüllt werden (Abschluss einer gleichwertigen facheinschlägigen Berufsausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung).
Grundlage dafür stellen die Studien- und Prüfungsordnung der Tiroler Privatuniversität UMIT idgF in Verbindung mit den Studiengangsspezifischen Bestimmungen für den Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement (kurz: ULG MuK) dar.
Voraussetzungen (vgl. § 3 Abs. 2, ULG MuK):
Zur Studienzulassungsprüfung für den Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement können sich jene Personen (ohne allgemeine Universitätsreife) anmelden, die
- die Zulassung zum Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement an der UMIT anstreben,
- das 26. Lebensjahr vollendet haben und
- eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können*.
* zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe oder Abschluss einer Schulform ohne Matura; einschlägige Berufsausbildung (Lehre); Nachweis einschlägiger Fortbildungen, z.B. im Rahmen von Erwachsenenbildung udgl.
Die Studienzulassungsprüfung umfasst vier Prüfungen (vgl. § 3 Abs. 4 bis 8, ULG MuK):
- Pflichtfach 1 - Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Pflichtfach 2 - Englisch Niveau B2
- Pflichtfach 3 - Philologische Grundlagen
- Wahlfach
- Wissenschaftstheorie und Methoden der Konflikttheorie sowie der Kommunikationswissenschaften oder
- Gesundheitswissenschaften
Eine individuelle Anerkennung ist möglich. Positiv beurteilte Prüfungen, die an einer Bildungseinrichtung absolviert wurden, sind auf Antrag von der Studien- und Prüfungskommission anzuerkennen, soweit sie den vorgeschriebenen Prüfungen inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig ist. Mindestens eine dieser Prüfungen ist an der Tiroler Privatuniversität UMIT abzulegen.
Prüfungsanforderungen und -methoden (vgl. § 3 Abs. 15, ULG MuK):
Die konkreten Prüfungsanforderungen und -methoden in den Pflicht- und Wahlfächern sind in § 3 Abs. 4 Z 15 hinterlegt. Die Vorbereitung erfolgt im Selbststudium. Der Lernstoff wird in Rücksprache mit den Prüfer/innen vereinbart. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich in Einzelprüfungen über jedes Pflicht-/Wahlfach. Jede Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Erforderliche Dokument
- Nachweis der EU-/EWR-Staatsbürgerschaft
- Lebenslauf (in dem insbesondere der bisherige Bildungsgang dargestellt ist)
- Nachweis der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
Gebühren
Die Gebühren für die Studienzulassungsprüfung betragen 500,- Euro.
Bei Zulassung bzw. Annahme zum Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement werden Ihnen diese Gebühren auf die Studiengebühren des ersten besuchten Semesters angerechnet.
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Hinweis:
Mit dem Erwerb der Studienzulassung zum Universitätslehrgang Mediation und Konfliktmanagement wird keine allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 Universitätsgesetz 2002 (Hochschulreife, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung) erworben.