Steckbrief
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätslehrgangs wird folgender akademische Grad verliehen:
„Master of Arts in Mediation und Konfliktmanagement (MA)”
Teilnehmerzahl
max. 35 Personen
Zulassungsbedingungen
a) Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
b) Abschluss einer gleichwertigen facheinschlägigen Berufsausbildung (z.B. Ausbildung zum/zur Mediatorin, zum/zur Unternehmensberater/in, zum/zur Lebens- und Sozialberater/in, etc.) und die allgemeine Universitätsreife oder
c) eine gleichwertige Qualifikation mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung und die allgemeine Universitätsreife
Neben der Prüfung dieser Zulassungsbedingungen kann ein Eignungsverfahren im Speziellen zur Feststellung der fachlichen Eignung bzw. im Zusammenhang mit Anerkennungsmöglichkeiten durchgeführt werden. Neben einem Eignungsgespräch behält sich die Universität auch die Einladung zu einem persönlichen Prüfungsgespräch vor.
Dauer/ECTS-Credits/Sprache/Studienort
- Curriculum siehe Download-Box rechts.
- Die Studien- und Prüfungskommission ist berechtigt, die Anerkennung bereits absolvierter Aus-, Weiter- und Fortbildungen vorzunehmen, jedoch nur im Ausmaß von max. 30 ECTS-Credits.
Zielgruppe
Der Universitätslehrgang bietet vielen Berufsgruppen im gesamten deutschsprachigen Raum eine fachlich und persönlich bereichernde Zusatzqualifikation nach universitären Standards und spricht dabei insbesondere Personen mit abgeschlossenen Ausbildungen in psychosozialen und pädagogischen Berufen sowie in Beratungs- und Gesundheitsberufen an. Führungskräfte, Unternehmer*innen, Unternehmerberater*innen und Personalvertretungen sind weitere Personengruppen, für welche Mediation und Konfliktmanagement von Bedeutung sind. Selbiges trifft u.a. auch auf Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen udgl. zu.
Qualifikationsprofil
Neben den Ausbildungsinhalten, welche durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz bzw. die Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung geregelt sind und welche die Basiskompetenzen zur Ausübung der Mediation in Österreich einfassen, bietet der Universitätslehrgang (ULG) „Mediation und Konfliktmanagement“ die Möglichkeit, sich auf universitärem Niveau mit den theoretischen und praktischen interdisziplinären Inhalten von Mediation und Konfliktmanagement auseinanderzusetzen und dahingehende Kompetenzen aufzubauen. Die Verbindung zwischen universitärer und praxisrelevanter Ausbildung liegt dem Curriculum zugrunde. Erfahrenes Lehrpersonal der Universität und aus der Praxis zeichnet sich für die Vermittlung theoretischer Inhalte und praktischer Methoden nach wissenschaftlichen Standards verantwortlich.
Die angehenden Absolvent*innen des ULG sollen befähigt werden …
- auf Konflikte einzugehen und diese zu lösen,
- wissenschaftliche und praxisrelevante Fragestellungen und Methoden zu reflektieren, in den jeweiligen Kontext einzuordnen und ggf. zu entwickeln,
- unterschiedliche Interventionsmethoden in der Praxis anzuwenden bzw. zu steuern,
- Konfliktmanagementsysteme zu planen und deren Implementierung und Weiterentwicklung zu begleiten,
- in Gruppen und Teams zu arbeiten,
- kritisch zu denken und ihr Selbst- und Fremdbild wahrzunehmen,
- Bewusstsein im Bereich ethischer Grundsätze und Werthaltungen zu bilden,
- den eigenen Anteil am Beratungsprozess zu analysieren,
- ökonomische Zusammenhänge zu verstehen und dadurch Beratungssituationen umfassend beurteilen zu können.
Studiengebühren
Siehe Download-Box rechts.
Bitte beachten Sie den Frühbucherbonus sowie Ermäßigungen aufgrund verschiedener Kooperationen.
Anwesenheitspflicht
An allen Kurstagen herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht!