Studienzulassungsprüfung

Studienzulassung

Personen ohne Reifeprüfung (Matura/Abitur) können nach Beschluss­fassung der für das Bachelor-Studium Pflegewissenschaft zuständigen Studien- und Prüfungs­kommission durch Ablegung der Studienzulassungsprüfung (Feststellung der Studien­befähigung) die Zulassung zum Bachelor-Studium Pflegewissenschaft erlangen.
 
Voraussetzungen (vgl. § 3 Abs. 2, SB BScN):
 
Zur Studienzulassungsprüfung für das Bachelor-Studium Pflegewissenschaft können sich jene Personen (ohne allg. Hochschulreife, Matura) anmelden, die
  • die Zulassung zum Bachelor-Studium Pflegewissenschaft an der Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL anstreben,
  • das 20. Lebensjahr vollendet haben und
  • eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können.
Die Studienzulassungsprüfung umfasst vier Prüfungen* (vgl. § 3 Abs. 4, SB BScN):
  • Pflichtfach 1 Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • Pflichtfach 2 Englisch Niveau B2
  • Pflichtfach 3 Biologie und Umweltkunde
  • Wahlfach
    -Wissenschaftstheorie und Methoden der Pflegeforschung oder
    -Public Health und Gesundheitswissenschaften

*individuelle Anrechnungen sind möglich

 
Prüfungsanforderungen und -methoden (vgl. § 3 Abs. 16, SB BScN):
Die konkreten Prüfungsanforderungen und -methoden in den Pflicht- und Wahlfächern sind in § 3 Abs. 4 Z 16, SB BScN hinterlegt. Auf den für das Studium vorbereitenden Charakter der Studienzulassungsprüfung ist dabei Bedacht zu nehmen.
 
Gebühren
Die Gebühren für die Studienzulassungsprüfung betragen 490,- Euro.

 

Hinweis:
Der erfolgreiche Abschluss der Studienzulassungsprüfung für das Bachelor-Studium Pflegewissenschaft berechtigt nicht zur Zulassung zu anderen Studienrichtungen an der Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL.

Mit dem Erwerb der Studienzulassung zum Bachelor-Studium Pflegewissenschaft wird keine allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 UG 2002 (Hochschulreife, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung) erworben.