Studienzulassung
Personen ohne Reifeprüfung (Matura/Abitur) können nach Beschlussfassung der für das Bachelor-Studium Pflegewissenschaft zuständigen Studien- und Prüfungskommission durch Ablegung der Studienzulassungsprüfung (Feststellung der Studienbefähigung) die Zulassung zum Bachelor-Studium Pflegewissenschaft erlangen.
Grundlage dafür stellen die Studien- und Prüfungsordnung der Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL idgF in Verbindung mit den Studiengangsspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Studium der Pflegewissenschaft (kurz: SB BScN) dar.
Voraussetzungen (vgl. § 3 Abs. 2, SB BScN):
Zur Studienzulassungsprüfung für das Bachelor-Studium Pflegewissenschaft können sich jene Personen (ohne allg. Hochschulreife, Matura) anmelden, die
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die Zulassung zum Bachelor-Studium Pflegewissenschaft an der Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL anstreben,
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das 20. Lebensjahr vollendet haben und
- eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können.
Die Studienzulassungsprüfung umfasst vier Prüfungen* (vgl. § 3 Abs. 4, SB BScN):
- Pflichtfach 1 Aufsatz über ein allgemeines Thema
- Pflichtfach 2 Englisch Niveau B2
- Pflichtfach 3 Biologie und Umweltkunde
- Wahlfach
-Wissenschaftstheorie und Methoden der Pflegeforschung oder
-Public Health und Gesundheitswissenschaften
*individuelle Anrechnungen sind möglich
Prüfungsanforderungen und -methoden (vgl. § 3 Abs. 16, SB BScN):
Die konkreten Prüfungsanforderungen und -methoden in den Pflicht- und Wahlfächern sind in § 3 Abs. 4 Z 16, SB BScN hinterlegt. Auf den für das Studium vorbereitenden Charakter der Studienzulassungsprüfung ist dabei Bedacht zu nehmen.
Gebühren
Die Gebühren für die Studienzulassungsprüfung betragen 490,- Euro.
Hinweis:
Der erfolgreiche Abschluss der Studienzulassungsprüfung für das Bachelor-Studium Pflegewissenschaft berechtigt nicht zur Zulassung zu anderen Studienrichtungen an der Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL.
Mit dem Erwerb der Studienzulassung zum Bachelor-Studium Pflegewissenschaft wird keine allgemeine Universitätsreife im Sinne des § 64 UG 2002 (Hochschulreife, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung) erworben.